Fehlerquellen bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Wohnungs- und Teileigentum
Ausgabe 03/2016
Mai/Juni 2016
Fachartikel
Die Verkehrswertermittlung von Wohnungs- und Teileigentum bedeutet in erster Linie eines: Lesen, lesen, lesen sowie ein wachsames Auge bei der Durchführung des Ortstermins. Auch wenn das Auswerten der zugänglichen Erkenntnisquellen wie der Teilungserklärung nebst allen Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Aufteilungspläne, Beschlusssammlung oder Protokolle der Eigentümerversammlungen eine zeitaufwendige Angelegenheit darstellt, sind darin wesentliche Informationen enthalten, die bei der Verkehrswertermittlung von Wohnungs- und Teileigentum zwingend erforderlich sind. Anhand von Fällen aus der Praxis wird im Beitrag aufgezeigt, wo eine mangelnde Sachverhaltsaufklärung zu Fehlern in Gutachten führen kann. Auf die Auswahl und methodisch zutreffende Anwendung der Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV wird an dieser Stelle nicht eingegangen – diese wurden u.a. im Beitrag „Zur sachgerechten Ableitung der Verkehrswerte von Eigentumswohnungen“ von Vogel in GuG 1/2013 umfassend behandelt.