
Seitz Sachverständige
Verkehrswertgutachten mit wissenschaftlicher Begründungstiefe. Immobilienbewertung durch öffentlich bestellte Sachverständige. Beratung bei Grundstücksverkauf und Erbauseinandersetzung.
Beratung
Über das Gutachten und einen zahlenbasierten Zuruf hinaus: Unsere Beratungen richten sich an komplexe Einzelfälle und unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen – von der gutachterlichen Stellungnahme über die mündliche Beratung bis hin zur Prozessbegleitung.
Im Mittelpunkt steht die individuelle Einzelfallbetrachtung mit Möglichkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit in einem qualifizierten Netzwerk aus öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Fachanwälten, Fachmaklern und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anderer Sachgebiete.
Bewertungsbezogene Beratung im steuerlichen Kontext
Wir beraten wertermittlungsbezogen bei steuerlich relevanten Anlässen – etwa zur Erbschaft- und Schenkungssteuer, im Rahmen von Einlagen und Entnahmen aus dem Betriebsvermögen oder bei Kaufpreisaufteilungen. Als Form der Vorprüfung steht der Weg zum Verkehrswertgutachten als Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt offen.
Begleitung von Erwerbs- und Veräußerungsprozessen
Wir beraten Käufer und Verkäufer bei Immobilientransaktionen – mit Erfahrungswerten, die über eine rein zahlenbasierte Werteinschätzung hinausgehen. Neben der Besichtigung ggfls. mit maßlicher und technischer Bestandsaufnahme werden oftmals auch bauplanungs-/ und bauordnungsrechtliche Sachverhalte, wertrelevante Rechte und Belastungen oder Ertrags- und Nachverdichtungspotentiale überprüft und bewertet. Die Feststellungen werden üblicherweise als Einflussgrößen bei Kaufpreisverhandlungen eingeführt. Vorteile birgt die Hinzuziehung eines ö. b. u. v. Sachverständigen auf Käufer und Verkäuferseite: objektive und belastbare Erkenntnisse, Vorbeugung von Vermögensschäden, Vorbeugung eines Rechtsstreits oder einer Rückabwicklung.
Begleitende Beratung in Mediationsprozessen
Wir unterstützen mit einer sachverständiger Beratung etwa bei Erbauseinandersetzung, Gesellschafterstreit oder Zugewinnausgleich. Ziel ist die Entwicklung einer nachvollziehbaren, objektiv begründeten Grundlage, die zur einvernehmlichen und effizienten Konfliktlösung beiträgt. Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Begleitung eines Mediationsprozesses kann als weitsichtig erachtet werden, da auch die zuständigen Gerichte schlussendlich einen (i. d. R. öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen zur Beantwortung von Beweisfragen bestimmen. Die zu erwartenden (Prozess-)Kosten sind hier zwangsläufig höher zu kalkulieren – auch vor dem Hintergrund der zum Teil belastenden Verfahrensdauer, die als Rechtsschutzdefizit mehrere Jahre beanspruchen kann. Die Verbindlichkeit des Ergebnisses wird schlussendlich gewährleistet durch das Gericht – hierhin unterscheidet sich die Lösungsfindung im Mediationsprozess. Um eine grundlegende Verbindlichkeit zu schaffen, wird empfohlen, zwischen den Parteien vorab die Erwartungen an den Prozess zu diskutieren.