beratung

Unser übergeordnetes Ziel ist es, dem Einzelfall entsprechend zu unterstützen und Grundlagen für fundierte Entscheidungen zu schaffen – neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten durch zugeschnittene Beratungsleistungen und gutachterlichen Stellungnahmen. Aufgrund regelmäßiger Kooperation mit verschiedenen Akteuren in der Immobilienbranche sind wir in der Lage besonderen Einzelfällen gerecht zu werden und disziplinübergreifend nachhaltige Wege aufzuzeigen:

  • Erwerbs- oder Veräußerungsprozesse (Due Diligence)

    Im Rahmen dessen werden neben der Besichtigung ggfls. mit maßlicher und technischer Bestandsaufnahme i. d. R. bauplanungs-/ und bauordnungsrechtliche Sachverhalte, wertrelevante Rechte und Belastungen oder Ertrags- und Nachverdichtungspotentiale überprüft und bewertet. Die Feststellungen werden üblicherweise als Einflussgrößen bei Kaufpreisverhandlungen angeführt. Vorteile birgt die Hinzuziehung eines ö. b. u. v. Sachverständigen auf Käufer und Verkäuferseite: objektive und belastbare Erkenntnisse, Vorbeugung von Vermögensschäden, Vorbeugung eines Rechtsstreits oder einer Rückabwicklung. Die Gerichtsgutachtertätigkeit in Zivilprozessen verdeutlicht, dass vorzeitige sachverständige Aufklärung empfehlenswert ist.

    Darüber hinaus kann die Schätzung (≠ Verkehrswertermittlung) der Beratungsleistung zugeordnet werden - diese sollte anhand einer statistischen Auswertung tatsächlich beurkundeter Vergleichskauffälle mit Einsichtnahme in die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses erfolgen. Die statistische Auswertung steht in Anlehnung an das unmittelbare Vergleichswertverfahren als Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV. Verwässerte Durchschnittswerte werden einer statistischen Auswertung von objektspezifisch selektierten und ggfls. nach § 9 ImmoWertV angepassten Kaufpreisen (Vergleichspreisen) in der Ergebnisgenauigkeit stets zurückstehen.

    Anforderungen beim gezielten Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken durch Unternehmen beziehen sich in den seltensten Fällen nur auf Lage, Größe und Preis; sie können beispielsweise im Zusammenhang stehen mit besonderen Wohn- und Bürokonzepten für Arbeitnehmer, Multi-Tenancy Lösungen, Anforderung an besondere bauliche Infrastruktur oder individuellen Strategien. Diesen Anforderungen wird regelmäßig in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Spezialisten in weiteren Sachgebieten Rechnung getragen. Sachverständige Leistungen reichen hier von der Durchführung von Markt-, Standortanalysen, Ertragsstudien oder Kostenschätzungen bis hin zur Betreuung von langfristigen und standortübergreifenden Investitionsstrategien.

    Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird zudem Unparteilichkeit und Unabhängigkeit durch Körperschaften des öffentlichen Rechts bescheinigt. Entsprechend erfolgt die Beratung objektiv - unabhängig vom letztendlichen Transaktionsgeschehen.

  • Mediationsprozesse (von der Erbauseinandersetzung bis zum Gesellschafterstreit)

    Die Mediation gilt als empfehlenswerter Lösungsansatz um Streitfälle diskret und beschleunigt beizulegen und um unverhältnismäßige Prozesskosten zu vermeiden.

    Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Begleitung eines Mediationsprozesses kann als weitsichtig erachtet werden, da auch die zuständigen Gerichte schlussendlich einen (i. d. R. öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen zur Beantwortung von Beweisfragen bestimmen. Die zu erwartenden (Prozess-)Kosten sind hier zwangsläufig höher zu kalkulieren – auch vor dem Hintergrund der zum Teil belastenden Verfahrensdauer, die als Rechtsschutzdefizit mehrere Jahre beanspruchen kann. Die Verbindlichkeit des Ergebnisses wird schlussendlich gewährleistet durch das Gericht – hierhin unterscheidet sich die Lösungsfindung im Mediationsprozess. Um eine grundlegende Verbindlichkeit zu schaffen, wird empfohlen, zwischen den Parteien vorab die Erwartungen an einen Mediationsprozess sowie den hinzuzuziehenden Sachverständigen (oder die Sachverständigen) zu diskutieren.