spezialimmobilien

Für Sachverständige in der Verkehrswertermittlung besteht die Herausforderung sich auch abseits von den „Kernmärkten“ wie Wohnungs-/ und Teileigentum oder dem individuellen Wohnungsbau sicher bewegen zu können.

Spezialimmobilien oder seltener „Sonderimmobilien“ genannt, richten sich immer an einen individuellen Nutzer und Nutzungszweck. Zwangsläufig erfordert ihre Bewertung stets eine eigene Denkweise und ein hohes Maß an Marktverständnis.

Für die Bewertung von Spezialimmobilien ist die Erarbeitung und Beantwortung individueller wertrelevanter Fragen wie beispielsweise die der Drittverwendung in Bezug auf Lage, Bausubstanz und Grundrissgestalt sowie wirtschaftliche Abwägungen unumgänglich.

Außerdem kann, begründet in der Individualität von Spezialimmobilien, zur Bewertung i. d. R. nur eine schwache Datengrundlage herangezogen werden - der sachverständigen Einschätzung sowie der Fähigkeit zur Begründung dieser, kommt eine herausgehobene Bedeutung zu.

In besonderen Bewertungsfällen ziehen wir öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, ö. b. u. v. Sachverständige anderer Sachgebiete, Fachanwälte und spezialisierte Fachmakler in unmittelbarer interdisziplinärer Zusammenarbeit hinzu – und garantieren somit stets zutreffende und belastbare Einschätzungen.

Spezialimmobilien zu deren Bewertung wir herangezogen werden, sind in der Regel:

  • Schlösser, Burgen, Herrenhäuser
  • Hotels
  • Einkaufszentren
  • Parkhäuser und Tiefgaragen
  • Industrie- und Fabrikgebäude
  • Tankstellen
  • Logistikimmobilien
  • Kliniken und Pflegeeinrichtungen